Dieses attraktive Baugrundstück befindet sich in ruhiger und zugleich zentraler Lage eines modernen Neubaugebiets. Der Ortskern sowie Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, öffentliche Einrichtungen und eine gute Verkehrsanbindung sind gut erreichbar. Das Grundstück bietet damit ein angenehmes Umfeld für die zukünftigen Bewohner und eine interessante Grundlage für eine langfristig ausgerichtete Immobilieninvestition.
Auf dem Grundstück kann gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten und einer Mindestwohnfläche von ca. 390 m² errichtet werden. Vorgesehen ist eine Tiefgarage, wodurch eine komfortable und bedarfsgerechte Stellplatzlösung geschaffen werden kann.
Die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplans umfassen:
- Grundfläche (GR): ca. 150 m²
- 5 Wohneinheiten
- Mindestwohnfläche: ca. 390 m²
- Tiefgarage
- maximale Wandhöhe: 6,50 m
- maximale Firsthöhe: 10,00 m
- Satteldach mit Dachneigung: 30–38°
Die konkrete Planung und Ausführung hat sich nach den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie den weiteren öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu richten.
Besonderheit des Grundstücks:
Eine besondere Eigenschaft dieses Grundstücks ergibt sich aus den im Rahmen des städtebaulichen Vertrags und der Erschließung getroffenen Vereinbarungen. Für das Grundstück wurde eine entsprechende Dienstbarkeit bzw. Nutzungsbeschränkung mit einer Bindungsdauer von 25 Jahren eingetragen.
Im Rahmen der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) besteht die Verpflichtung zur Schaffung von gebundenem Wohnraum bzw. Mietwohnungen. Für die entsprechenden Wohnungen gelten von der Gemeinde festgelegte Mietpreis- und Belegungsbindungen. Eine Eigennutzung der Wohnungen ist während des Bindungszeitraums gemäß den Vorgaben des städtebaulichen Vertrags nicht vorgesehen.
Für Kapitalanleger bedeutet dies, dass die Nutzung des Grundstücks und der darauf entstehenden Wohnungen für die Dauer der Bindung bestimmten Rahmenbedingungen unterliegt (Mietpreis wurde bei Beginn mit 12€/m² festgesetzt) . Gleichzeitig eröffnet die langfristige Betrachtung eine interessante Perspektive: Nach Ablauf der 25-jährigen Bindungsfrist entfallen die aus der SoBoN resultierenden Bindungen grundsätzlich, sodass anschließend eine weitergehende Nutzung und Bewirtschaftung möglich ist.
Damit eignet sich das Grundstück insbesondere für Anleger, die eine langfristige Vermögensanlage verfolgen und den Aufbau bzw. die Weitergabe von Immobilienvermögen über mehrere Generationen in Betracht ziehen.
Für das Grundstück besteht ab Inkrafttreten des Bebauungsplans eine Bauverpflichtung von fünf Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Bauvorhaben bezugsfertig herzustellen.
Das Grundstück verbindet eine klar definierte baurechtliche Entwicklungsmöglichkeit mit einer langfristigen Vermietungs- und Anlageperspektive. Die Kombination aus fünf geplanten Wohneinheiten, ca. 390 m² Mindestwohnfläche und der Lage in einem modernen Wohngebiet bietet eine interessante Grundlage für die Entwicklung eines Mehrfamilienhauses.
Gerne stellen wir Ihnen den Bebauungsplan sowie die relevanten Unterlagen zum städtebaulichen Vertrag, zur SoBoN-Bindung sowie zu den Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Verfügung und erläutern Ihnen die Rahmenbedingungen im persönlichen Gespräch.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr
Sebastian Sedlmayr mit Team
SEDLMAYR Immobilien – Ihr Immobilienmakler aus Andechs für die StarnbergAmmersee Region











