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Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt zahlreiche Neuerungen, die Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten betreffen. Mit den Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Nachhaltigkeit und Effizienz in der Immobilienbranche gefördert werden. Hier die zentralen Änderungen im Überblick.

Optimierte Abschreibungsmöglichkeiten

Die steuerliche Behandlung von Abschreibungen wurde verbessert. Nach Ablauf von Sonderabschreibungen, etwa für Mietwohnungsneubauten, kann die weitere Abschreibung künftig auf Basis des Restwerts und eines festen Prozentsatzes erfolgen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Steuerjahr 2023. Voraussetzung ist, dass die Abschreibung bereits zuvor degressiv nach den neuen Vorgaben durchgeführt wurde.

Grundsteuer: Nachweis eines geringeren Werts

Immobilienbesitzer können einfacher einen niedrigeren Wert ihres Grundstücks gegenüber dem festgesetzten Grundsteuerwert geltend machen. Der sogenannte gemeine Wert ist dabei entscheidend. Ein Kaufpreis, der innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt erzielt wurde, kann hierfür als Beleg dienen.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Ziel ist es, gemeinnützigen Wohnprojekten mehr Spielraum zu geben und den sozialen Wohnungsbau zu stärken.

Photovoltaikanlagen: Erhöhte Steuerfreigrenze

Die Förderung von Photovoltaikanlagen wurde ausgeweitet. Ab 2025 gelten Anlagen bis 30 kW peak pro Wohn- oder Gewerbeeinheit als steuerfrei. Diese Freigrenze gilt auch für Gebäude ohne Wohneinheiten, was vor allem für Unternehmen relevant ist. Wichtig: Eine Versteuerung erfolgt nur bei Überschreiten der Freigrenze.

Bauleistungen: Elektronische Antragstellung wird Pflicht

Ab 2026 müssen Bauunternehmen den Erstattungsantrag für den Steuerabzugsbetrag elektronisch stellen. Ausnahmen gelten nur in Härtefällen. Diese Digitalisierung soll die Verwaltung vereinfachen und beschleunigen.

E-Bilanz: Ausgeweitete Übermittlungspflichten

Die elektronische Übermittlungspflicht für steuerliche Bilanzen wird ausgeweitet. Ab 2025 müssen zusätzlich Kontennachweise und Anlagenverzeichnisse eingereicht werden. Für diese neuen Anforderungen gelten Übergangsfristen bis 2027.

Gewerbesteuer: Änderungen bei Grundbesitzkürzungen

Ab 2025 knüpft die Kürzung der gewerbesteuerlichen Grundbesitzkosten an die tatsächlich gezahlte Grundsteuer. Diese Anpassung schafft mehr Transparenz und verhindert den Missbrauch von Steuervergünstigungen.

Grunderwerbsteuer: Gesetzliche Klarstellungen

Ein neues Gesetz schließt Lücken bei der Zuordnung von Grundstücken zum Gesellschaftsvermögen. Ziel ist es, missbräuchliche Gestaltungen bei Immobilienübertragungen zu verhindern. Die Regelungen treten mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft.

Erleichterungen bei Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Steuerstundung bei geerbtem oder geschenktem Wohnimmobilienbesitz wird ausgeweitet. Bis zu zehn Jahre Stundung sind möglich, wenn die Steuer nur durch den Verkauf der Immobilie bezahlt werden könnte. Neu ist, dass die Regelung auch für vermietete oder selbstgenutzte Immobilien gilt.

Fazit

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt neue Möglichkeiten, erfordert jedoch eine genaue Auseinandersetzung mit den Änderungen. Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten sollten die Neuerungen frühzeitig prüfen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

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Herzlichst Sebastian Sedlmayr

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